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2020-06-25: Sachstand interkommunales Breitbandprojekt Hilzingen/Tengen

In der Sitzung des Riedheimer Ortschaftsrates am 24.06.2020 berichtete Bürgermeister Mayer über den aktuellen Stand und das weitere Vorgehen. Hier der zugehörige Auszug aus dem Sitzungsprotokoll:

Top 4 Breitbandversorgung

  • BM Mayer beantwortete die Anträge des OR aus der Sitzung vom 11.03.2020 wie folgt:
    • Bereitstellung Masterplan:
      • Es gibt keinen Masterplan, in dem detailliert aufgeführt ist, wann welche Arbeiten durchgeführt und wie welche Objekte angeschlossen werden.
    • Anbindung Aussiedlerhöfe:
      • Im aktuell laufenden Projekt ist die Anbindung der Aussiedlerhöfe (im gesamten Gemeindegebiet) nicht vorgesehen.

 

  • BM Mayer erläuterte den aktuellen Stand und das weitere Vorgehen wie folgt:
    • Aufgrund von Verzögerungen (z.B. bei den Verlegearbeiten auf der Gemarkung Tengen) wird das Signal vermutlich erst in Q1/2021 in Hilzingen anliegen.
    • Auf der Gemarkung Hilzingen sind die Leerrohre für den Backbone soweit verlegt, nun werden die Arbeiten für die Leerrohre ins Gewerbegebiet geplant.
    • Während dieser Arbeiten wird dann von Fall zu Fall entschieden, welche Objekte (im direkten Verlauf der Trasse) auch schon per FttB angeschlossen werden.
    • Das Gewerbegebiet und die Schulen in Hilzingen erhalten ebenfalls FttB Anschlüsse - ansonsten sind im gesamten Gemeindegebiet nur FttC Anschlüsse vorgesehen.
    • Beim aktuell laufenden Projekt sind keine Änderungen mehr möglich, da hierfür die Förderanträge schon lange eingereicht und so genehmigt wurden.
    • Für weitere Tätigkeiten wären Folgeprojekte notwendig - der OR beschloss daher, einen Antrag für deren Planung bei der Verwaltung einzureichen => TODO
    • Laut Grundlagenstudie der Breitbandberatung Baden-Württemberg vom 04.07.2016 wären z.B. noch folgende Punkte der Ausbaustrategie offen:
      • Versorgung restliche Schulstandorte (FttB) - kurzfristig (1 - 3 Jahre)
      • Versorgung restliche Gewerbebetriebe (FttB) - kurzfristig (1 - 3 Jahre)
      • Versorgung Außenbereiche (mindestens FttC) - mittelfristig (4 - 9 Jahre)
      • Versorgung gesamtes Gemeindegebiet (FttB) - langfristig (10 - 20 Jahre)